Community
Forum
Galerien
Videos
Showroom
Gruppen
Clubs
Termine
Voting
Links
Teilemarkt
Magazin

Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: Bodenfreiheit???
Nachricht mudalf (35)

01.07.2013 20:13 Zitieren

Hi,

 

also ich hab auf FSW-Tuning gelesen, dass z. B. in Österreich eine Bodenfreiheit von mindestens 11 cm gewährleistet sein muss. Aber die österreiche Regierung hat sogar vor eine  8 cm Bodenfreiheit einzuführen. Es ist schwer zu sagen, wie man es zurzeit machen soll. Also ich habe jetzt eine Bodenfreiheit von 11 cm, denn da bin ich auf der sicheren Seite. Ich verstehe es nur nicht warum es so hoch ist, weil man kann ja z. B. den Porsche schon ab Werk unter 11 cm Bodenfreiheit kaufen...


Nachricht 0dinslaw (43)

02.07.2013 00:39 Zitieren

ganz einfach, schau in das gutachten von deinem gewindefahrwerk, da findest du ne angabe wieviel mm das maas zwischen deiner felgenmitte und der mitte deines radlaufs höchstens sein darf. also bei mir sinds vorne 320 und hinten 330 mm. ich hoffe du weisst was ich mein, ist n bissel blöd zu erklären. einfach von oben vom kotflügel an der höchsten stelle vom radlauf nach unten zur felgen mitte messen und im gutachten schaun was der hersteller vorgibt


Nachricht roman1704 (124)

08.07.2013 08:02 Zitieren

Zitat:
02.07.2013 00:39 von Nachricht 0dinslaw (32)

ganz einfach, schau in das gutachten von deinem gewindefahrwerk, da findest du ne angabe wieviel mm das maas zwischen deiner felgenmitte und der mitte deines radlaufs höchstens sein darf. also bei mir sinds vorne 320 und hinten 330 mm. ich hoffe du weisst was ich mein, ist n bissel blöd zu erklären. einfach von oben vom kotflügel an der höchsten stelle vom radlauf nach unten zur felgen mitte messen und im gutachten schaun was der hersteller vorgibt

Leider ist das ja nicht immer so angegeben, bei meinem Gewinde wird der Verstellbereich zw. Unterkante Federbein und Auflage Feder gemessen.

So ist es im Gutachten angegeben.

 


Nachricht roman1704 (124)

08.07.2013 08:03 Zitieren

Zitat:
02.07.2013 00:39 von Nachricht 0dinslaw (32)

ganz einfach, schau in das gutachten von deinem gewindefahrwerk, da findest du ne angabe wieviel mm das maas zwischen deiner felgenmitte und der mitte deines radlaufs höchstens sein darf. also bei mir sinds vorne 320 und hinten 330 mm. ich hoffe du weisst was ich mein, ist n bissel blöd zu erklären. einfach von oben vom kotflügel an der höchsten stelle vom radlauf nach unten zur felgen mitte messen und im gutachten schaun was der hersteller vorgibt

Leider ist das ja nicht immer so angegeben, bei meinem Gewinde wird der Verstellbereich zw. Unterkante Federbein und Auflage Feder gemessen.

So ist es im Gutachten angegeben.


Nachricht GENERAL (41)

08.07.2013 12:45 Zitieren

Mag zwar wenig zu dem Thema beitragen , aber jetzt ist in jedem Thread wieder ein Bild von mir .

 

Servus Unschuldig


RUN YOUR CAR , NOT YOUR MOUTH
Nachricht PoloVR6Turbo (112)

08.07.2013 17:59 Zitieren

http://www.dekra.de/de/1469


https://www.facebook.com/PoloVR6Turbo
Nachricht Berglesusa (49)

04.10.2013 10:21 Zitieren

Hi,

also mein Freund (ich stand daneben) bei der Frage nach der Bodenfreiheit auch die Antwort 8 / 11 cm bekommen, das war einer der Prüfer, wie ein anderer sieht keine Ahnung. 

 

Gruß

Susanne


Nachricht MichiMaus (33)

04.10.2013 22:00 Zitieren


Du brauch min. 8 cm bis zum Boden dann bekommst du auch Problemlos von Tüv abgenommen.




Dieses Thema wurde 19196 mal gelesen