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Forum: Allgemeine Technikfragen und Probleme

Thema: felgengutachten
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Nachricht sascha1705 (41)

28.05.2012 14:24:

hallo zusammen,

 

bin mir gerade etwas ratlos. meine frau hat für ihren wagen felgen rausgesucht, welche sie mit 205/40/17 reifen fahren will und gem. gutachten auch darf.

was ich erstmal sehr verwunderlich finde, das die auflagen im gutachten die gleichen sind, wie auch bei ner bereifung von 225/35/17. kann das sein, das das tatsächlich die gleichen auflagen sein können?

was mich auch verwundert: sie müsste ne tachoanpassung machen, bei 215er und 225er reifen müsste sie keine anpassung machen. wo is denn da die logik?

zu guter letzt frage ich mich, wo der unterschied im gutachten zwischen den spalten "auflagen zu reifen" und zu der spalte "auflagen" ist.

 

ich hoffe, jemand könnte uns mal helfen.


Nachricht sascha1705 (41)

28.05.2012 14:28 Zitieren

hab was vergessen... ich erinner mich, das ich bei meinen felgen nur kannten umgelegt hab, obwohl ich auch ne ganze reihe an auflagen im gutachten hatte und die auch problemlos eingetragen bekommen habe.

gem. gutachten wäre bei mir damals kanten ziehen erfordelrich gewesen, was ich jedoch nach rücksprache mit dem tüver nich machen musste.

stehen die ganzen auflagen nur im felgengutachten, damit sich die felgenhersteller absichern?


Nachricht (n.a.)

28.05.2012 15:22 Zitieren

Moin!

Entscheidend dafür ob eine Tachoangleichung vorgenommen werden muss oder nicht, ist ob sich der Abrollumfang des Rades im Vergleich zum Serienrad ändert. Den Abrollumfang kannst du ganz easy mit folgender Formel berechnen:

((((Querschnitt / 100) x Breite) x 2) + (Felgengröße x 25,4)) x 3.1416

Daraus ergibt sich also für die 205/40 R17 Bereifung ein Abrollumfang von 1871 mm

und für die 225/35 R17 Bereifung ein Abrollumfang von 1851 mm.

Ob also eine Tachoangleichung erforderlich ist richtet sich nach dem Abrollumfang des Serienrades, kannst du ja selbst mal ausrechnen, müsste aber wenn erforderlich auch im Gutachten vermerkt sein.

In der Regel müssen natürlich alle Auflagen aus dem Felgengutachten für die jeweilige Bereifung erfüllt werden, damit diese eingetragen werden können, wichtig ist hierbei besonders die Freigängigkeit der Räder. Ob jetzt gebördelt oder gezogen werden muss um diese Freigängigkeit herzustellen liegt im Ermessen des Prüfers. Das gilt natürlich insbesondere wenn das Fahrzeug zusätzlich tiefer gelegt ist, der Hersteller der Felgen kann ja nicht sämtliche Fahrzeuge mit allen erhältlichen Sportfahrwerken prüfen, die Angaben beziehen sich also immer auf ein Fahrzeug das ansonsten der Serie entspricht.

Hoffe das dir das weiterhilft.

 

 


Nachricht sascha1705 (41)

28.05.2012 20:59 Zitieren

ja, das hat schonmal geholfen. bin ja mal gespannt, was der tüver morgen sagt. wir wollen uns dann mal erkundigen, ob wir nen tüver finden, der uns anhand des gutachtens die felgen einträgt.




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