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B196: Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren


B196: Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren

31.07.2021 16:55 von Nachricht MotorScene (40)
Wer in Deutschland unter die Biker gehen möchte, muss dafür nicht zwingend einen eigenen Führerschein machen. Unter bestimmten Umständen erlaubt der Gesetzgeber die Ausfahrt mit dem Zweirad, auch wenn der Fahrer nur im Besitz eines Autoführerscheins ist. Das Zauberwort lautet in diesem Fall B196. Doch was steckt genau hinter dieser Abkürzung?

Was ist B196?
Bei B196 handelt es sich um eine sogenannte Schlüsselziffer, mit der der bestehende Führerschein der Klasse B (Autoführerschein) auf Wunsch erweitert werden kann.

Für Autofahrer ist das eine sehr einfache und kostengünstige Möglichkeit, Motorräder der Klasse A1 zu fahren. Dabei handelt es sich um Leichtkrafträder bis 125 cm³.

Welche Maßnahmen sind für den Eintrag der Erweiterung B196 erforderlich?
Die gute Nachricht zuerst: Für den Eintrag ist weder eine praktische noch eine theoretische Prüfung erforderlich. Alle Menschen mit Prüfungsangst können also schon einmal durchatmen.

Eine vollständige Ausbildung wird ebenso wenig benötigt. Wer den Eintrag B196 in seinem Führerschein haben möchte, muss allerdings eine entsprechende Fahrschulung absolvieren. Diese besteht aus mindestens neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten.

Das Mindestalter für die B196-Bescheinigung liegt in Deutschland bei 25 Jahren. Zudem müssen Antragsteller bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Wo werden die Fahrschulungen angeboten?
Grundsätzlich bieten Fahrschulen in ganz Deutschland diese Schulungen an. Wer also beispielsweise in Bochum zuhause ist, muss nicht eigens nach Berlin oder Hamburg fahren, um die Schulung zu absolvieren, sondern kann diese ganz bequem in der Nähe in einer Fahrschule in Bochum durchführen.

Was kostet B196?
Die Fahrschulen können den Preis für die Ausbildung selbst bestimmen. In der Regel fallen dafür Kosten im Rahmen von etwa 700 bis 900 Euro an. Dazu kommen noch die Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde (rund 30 Euro) sowie die Kosten für ein aktuelles biometrisches Bild.

Wo gilt der B196-Eintrag?
Die Gültigkeit der Führerscheinerweiterung ist auf Deutschland begrenzt. Da es sich dabei um eine nationale Schlüsselzahl handelt, wird sie im Ausland nicht anerkannt.

Wer dennoch mit seinem Bike über die Grenzen fahren möchte, sollte sich im Vorfeld genau nach den nationalen Bestimmungen erkundigen. In den meisten Fällen wird für die Fahrt im Ausland ein A1-Führerschein benötigt.

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