Community
Forum
Galerien
Videos
Showroom
Gruppen
Clubs
Termine
Voting
Links
Teilemarkt
Magazin

Der Kaufvertrag beim Autokauf


Der Kaufvertrag beim Autokauf

30.08.2021 13:32 von Nachricht MotorScene (40)
Das Auto ist für vielen Menschen immer noch das hauptsächliche Verkehrsmittel und ermöglicht Mobilität und Freiheit zugleich. Aus diesem Grund ist auch der Fahrzeugmarkt sehr groß. Nicht nur Händler kaufen und verkaufen täglich unzählige Fahrzeuge, im privaten Bereich werden ebenfalls Autos gekauft und verkauft. Dabei entstehen nicht selten Unstimmigkeiten, wenn das gebraucht gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist, die erst nach dem Abschluss des Geschäfts entdeckt werden. Streitigkeiten landen teilweise sogar vor den Gerichten. Entscheidend ist dann, welche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden. Dabei erhält der Kaufvertrag eine zentrale Rolle. Folgend wird Ihnen erläutert, auf welche Punkte Sie im Kaufvertrag achten müssen.

Zunächst sind im Kaufvertrag selbstverständlich die Personalien von Käufer und Verkäufer zu erfassen. Dazu gehören vollständige Namen, Meldeadressen, Telefonnummern und am besten die Nummern, die in den Personalausweisen verzeichnet sind. Somit ist sichergestellt, dass beide Parteien nach dem Abschluss des Geschäfts erreichbar bleiben. Weigert sich eine der beiden Parteien, diese Angaben zu machen, sollte die jeweils andere Partei bereits misstrauisch werden und von einem Geschäftsabschluss Abstand nehmen. Zwecks des Geschäftsabschlusses regeln Sie im Kaufvertrag ebenfalls die exakten Zahlungsmodalitäten und einen Kaufpreis für das Fahrzeug.

Weiterhin ist das Fahrzeug näher zu beschreiben. Dazu gehört die Marke des Autos, die Modellbezeichnung, die Fahrgestellnummer sowie die im Fahrzeugbrief erscheinende Nummer. Als Käufer eines Fahrzeugs sollten Sie sich stets vergewissern, ob die Daten in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit den Adressdaten des Verkäufers übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, sollte genauer nachgefragt werden, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Gegebenenfalls sind Vollmachten vorzulegen. Zudem sollte im Kaufvertrag erwähnt werden, dass der Verkäufer versichert, zum Verkauf berechtigt zu sein. Weitere anzugebenden Daten sind die Erstzulassung des Fahrzeugs, der nächste Termin der Hauptuntersuchung und die Laufleistung. Dabei sollte sich der Käufer bestätigen lassen, dass der Kilometerstand der tatsächlichen Laufleistung entspricht. Damit versichert der Verkäufer, dass keine Manipulationen erfolgten. Zudem ist der genaue Zustand des Fahrzeugs zu erfassen. Dazu gehören vorhandene Schäden, Unfallschäden sowie ausgeführte Reparaturen.

Bei einem Autoankauf Dortmund von einer Privatperson an eine weitere Privatperson kann sich der Verkäufer in der Hinsicht absichern, dass er jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer ausschließt. Das sollte der Verkäufer unbedingt tun. Für den Käufer ist das jedoch ein Nachteil. Anders ist es beim Kauf eines Fahrzeugs vom gewerblichen Händler. Dieser kann mögliche Gewährleistungsansprüche nicht ausschließen. Ist eine derartige Passage im Vertrag enthalten, ist diese ungültig und Sie können trotzdem Gewährleistungsansprüche geltend machen, sollte das Fahrzeug zeitnah nach dem Kauf Mängel aufweisen.

Streitigkeiten können sich weiterhin aus der Frage ergeben, wer die Ummeldung des Fahrzeugs vornimmt. Beim Kauf vom Händler vereinbaren die Parteien oftmals, dass der Händler die Anmeldung des Fahrzeugs übernimmt. Der Käufer erteilt dementsprechend eine Vollmacht. Wenn Sie beim Verkauf an eine Privatperson ganz sicher sein möchten, vereinbaren Sie mit dem Käufer, dass Sie selbst das Fahrzeug abmelden, danach den Verkäufer kontaktieren und dieser nach Zahlung des Kaufpreises das Auto selbstständig anmeldet. Damit ist sichergestellt, dass Sie nicht weiterhin als Halter in den Fahrzeugpapieren geführt werden.

Kommentare (0)