Forum: Auto & Tuningtalk
Thema: Probs ab 2013 bzgl. Scheibengravur, Lautstärke, Tieferlegung der PKW??Hallo,
das ist mein erster Beitrag.
Ich habe da am Sonntag auf dem Markenoffenen-Treffen in Varel ein Gerücht gehört, wonach 2013
ein Gesetz kommen soll, welches besagt, dass Fahrzeuge mit Scheibengravuren in Zukunft
beim TÜV keine Plakette mehr bekommen sollen.
Dieses betrifft mich nicht, aber es gibt bei uns im Club Leute, die mit dem Gedanken
spielen, ihre Scheiben gravieren zu lassen.
Was mich selbst betrifft, ist, dass ich mir eine Sportauspuffanlage, bzw. einen Endschalldämpfer
kaufen möchte. Da hiess es, dass die Pkw in Zukunft nur noch eine bestimmte Lautstärke haben
dürfen. Wer drüber sei, soll aus dem Verkehr gezogen werden dürfen.
Dieses soll auch für Fahrzeuge gelten, die zu tief sind.
Nun frage ich hier, ist das alles nur Panikmache oder ist an den Gerüchten etwas wahr?
Gruss
Markus
könnte ich mir bei den eu affen vorstellen :/
Das ein Auto nicht zu laut sein darf und eine bestimmte Db nicht übersteigen darf, kommt nicht erst 2013. Das war schon immer so. Kannst dein Auto jetzt doch auch nicht so laut machen wie du willst.
Genauso mit der Fahrzeugtiefe. Da gibt es jetzt auch Richtlinien. Soweit ich weiß muß der tiefste Punkt min. 11cm über Fahrbahndecke sein und bei flexiblen Teilen wie Gummilippe 8cm.
Immer negativ denken, dann kanns nur besser werden...
26.09.2012 21:17 von vectra-chrischi (31)
Das ein Auto nicht zu laut sein darf und eine bestimmte Db nicht übersteigen darf, kommt nicht erst 2013. Das war schon immer so. Kannst dein Auto jetzt doch auch nicht so laut machen wie du willst.
Genauso mit der Fahrzeugtiefe. Da gibt es jetzt auch Richtlinien. Soweit ich weiß muß der tiefste Punkt min. 11cm über Fahrbahndecke sein und bei flexiblen Teilen wie Gummilippe 8cm.
Also beim Tüv sagte man mir 10CM ist es!
Aber das mit der Gravur ist doch schwachsinn was ist so schlimm dran
Also das mit der Scheibegravur hab ich früher auch schon mal gehört. Ich hatte aber noch nie Probleme damit am alten Auto.
Was die Tieferlegung angeht, ich glaub das hat auch was mit der Lichtkante zu tun. So wars mal beim Golf 2 von meinem Mann. Lichtaustrittskante oder wie das heißt....mit Lippe sind das keie 1,5 cm mehr zum Boden. Von dem her...Lichtaustrittskante.
fragt doch einfach beim Verband der Deutschen Automobiltuner (VDAT) nach.. wenn soetwas kommen sollte, wissen diese es als erstes.. und auf deren Hompage gibt es bisher nix was im entferntesten auf solche Änderungen hindeutet.
bevor man also sich von irgendwelchen Gerüchten von irgendwelchen Leuten verunsichern lässt einfach bei www.VDAT.org eine E-mail hinschicken und meist bekommt man ganz schnell eine Antwort. Oder wenn es wahr ist steht meist auf der HP des VDAT schon etwas unter News.
@Melli
was die Lichtaustrittskante angeht hast du recht.. so darf die unterkante des Scheinwerfers nicht tiefer als 500mm vom Boden sein. (ausgenommen fahrzeuge die Serie schon tiefer sind) bei allen anderen fahrzeugen führt dies dazu das eine Tieferlegungseintragung ungültig ist. Viele Prüfer drücken da generell ein auge zu wenn man auf 480 oder 490mm kommt.. aber im falle des falles bei einem schlechten Gutachter, holt sich die versicherung von einem das Geld zurück.
Zuletzt editiert am 27.09.2012 22:01
Alles nichts neues ;-))
Lautstärke der abgasanlage ist abhängig von Leitung/Hubraum& Baujahr des Fahrzeuges ...
Nen 600 PS Lambo,bekommste nie so leise, wie nen 45 PS polo/corsa ...
tieferlegung war auch schon immer geregelt...nur obs 11,10 oder 8cm zu flexibelen teilen oder festen ist, kann ich dir grad nicht sagen ...
und das gerücht mit der scheibengravur gibt es auch schon seit ewigen jahren...habe schon gehört,dass nen wagen deswegen kein tüv bekommen hat.... aber das ist wohl eher die ausnahme... hinteren seitenscheiben sagt eigentlich keiner etwas ...
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Dass man nicht machen kann, was man will, ist mir schon klar.
Es ging mir darum, dass Gr.A Anlagen und Gr.N Anlagen,
die heute via EG-ABE oder ABE erlaubt sind, ab 2013 oder 2014
verboten werden sollen, weil es neue EU Richtlinen geben soll.
Das Gleiche gilt für die Tieferlegung. Das wird seitens der Bundesländer unterschiedlich ausgelegt.
Nun zu den Scheibengravuren. Ein Kollege aus unserem Club wollte seine Scheiben gravieren lassen.
da kam dann jemand zu ihm und meinte, dass der TÜV demnächst Fahrzeuge mit entsprechenden Gravuren
nicht mehr durch den TÜV lassen will.
Dieses ganzen Dinge sei nur ein Teil dessen, was die EU-Bürokraten in
Brüssel vorhätten.
Da ich vorhatte mir eine Auspauffanlage für meinen C-Max zu holen, bin ich natürlich entsprechend verunsichert
wie gesagt bei sowas immer beim VDAT nachfragen.. und laut deren AUssage ist NICHTS derartiges in Planung auserdem was heute noch eingetragen wird oder eine ABE besitzt darf später bei neuen Gesetzen nicht mehr geändert werden. Habe selbst am Fiesta 1-Arm scheibenwischer mit Mittelstellung eingetragen (bereits 1995 geschehen) was heute nicht mehr erlaubt ist, aber die EIntragung darf nicht rückgängig gemacht werden, da sie nur Zeiten passiert war als dies noch legal war.
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