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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: Schwarze Rückleuchten
1 2 » »|
Nachricht blondy (44)

12.09.2009 11:31:
Hey,bekomme zum Geburtstag meine Rückleuchten vom Twingo lackiert,jetzt hab ich aber gehört das es dann probleme geben kann,weil eben nich erlaubt,wer kann mir denn was dazu sagen???
Nachricht BadHirsch (38)

12.09.2009 12:19 Zitieren
Ach wenns E-zeichen zu sehen ist, sind lasierte rückleuchten nicht geprüft und dementsprechend auch nicht erlaubt. Das kann schon richtig ärger geben ... und wenn dir einer hinten drauf fährt mit den rückleuchten ,egal ob tag oder nacht, bekommst du mindestens ne teilschuld ... ich würd das nicht machen , entweder richtige schwarze (kein lackiertes zeug!) oder lieber original lassen,wenns keine anderen gibt ...
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht blondy (44)

12.09.2009 12:22 Zitieren
Und wenn der Kollege der mir die lackiert da nen Zeichen rein macht für die ABE?
Nachricht (n.a.)

12.09.2009 12:26 Zitieren
du wirst da schwierigkeiten bekommen...denn es ist nicht erlaubt...selbst wenn das normale e zeichen zu sehen ist...es kann richtig teuer werden..
Nachricht BadHirsch (38)

12.09.2009 13:04 Zitieren
ABE ändern ist urkundenfälschung ... das kann sehr sehr sehr teuer werden ;))) ... Und die rennleitung ist heute nicht mehr so doof wie sie vor 5 jahren noch war , die werden heute dadrauf geschult ... wenn die rückleuchten zu dunkl sind ,dann nützt dir auch keine abe oder tüv eintrag der welt was, wenn sie rennleitung die anzweifelt ,dann gehts zum gutachter , eventuell nach hella zum lichttest, heisst wie hell die sind ...ob das so zugelassen iss ... und wenn dann rauskommt ,das sie nicht den bestimmungen entsprechen ,musste alles bezahlen + punkte wirds auch geben denk ich ... also ich rate sehr davon ab .... es gibt einige tuner die die drin haben.... aba naja... entweder haben die kene ahnung oder es is ihnen egal. ..
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12.09.2009 13:15 Zitieren
Lass das bloß bleiben , da kriegste beim Lackieren die Handschellen gleich mitgeliefert =) Und du bist jung und brauchst das Geld *lach
Nachricht BadHirsch (38)

12.09.2009 13:44 Zitieren
SpeedlineTuning schrieb am 12.09.2009, 13:15:59:
Zitat:
Lass das bloß bleiben , da kriegste beim Lackieren die Handschellen gleich mitgeliefert =) Und du bist jung und brauchst das Geld *lach
So kann man das auch sagen ^^
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht Maddin (124)

12.09.2009 15:51 Zitieren
Lasierte Rückleuchten sind verboten, weil sie keine Reflektorstrahlung mehr besitzen. Wenn Du nachts Dein Auto am Straßenrand abstelltst, dann ist es auf Grund der fehlenden Reflektorstrahlung nicht so gut oder gar nicht mehr zu erkennen. Deine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlischt, bei unverschuldeten Unfällen bekommst Du ggfs eine Teilschuld. Wenn Du erwischt wirst, kostet das ein Bußgeld und bekommst noch Punkte obendrein.
Nachricht BadHirsch (38)

12.09.2009 15:57 Zitieren
Maddin schrieb am 12.09.2009, 15:51:36:
Zitat:
Lasierte Rückleuchten sind verboten, weil sie keine Reflektorstrahlung mehr besitzen. Wenn Du nachts Dein Auto am Straßenrand abstelltst, dann ist es auf Grund der fehlenden Reflektorstrahlung nicht so gut oder gar nicht mehr zu erkennen. Deine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlischt, bei unverschuldeten Unfällen bekommst Du ggfs eine Teilschuld. Wenn Du erwischt wirst, kostet das ein Bußgeld und bekommst noch Punkte obendrein.
Tut mir leid, aber das stimmt nicht. Das hat rein garnichts mit den reflektoren zu tun !! - die gibt es bei original schwarzen rückleuchten auch nicht !!! ... Dazu gibt es ja extra rückstrahler die gesondert angebracht werden müssen ... Das steht so in jeder ABE von schwarzen ,tüv genehmigten rückleuchten !! ... Es hat was mit der helligkeit der lampen an sich zu tun !! Teilschuld bekommen man , ist richtig. gruß
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Nachricht blondy (44)

12.09.2009 16:29 Zitieren
Danke für die vielen Infos dazu,wie sieht das denn aus wenn ich mir schwarze Rückleuchten kaufe? Mit den Reflektoren von denen ich grade gelesen habe?Muß ich die dann auch noch extra holen?
Nachricht Maddin (124)

12.09.2009 16:37 Zitieren
BadHirsch schrieb am 12.09.2009, 15:57:43:
Zitat:
Tut mir leid, aber das stimmt nicht. Das hat rein garnichts mit den reflektoren zu tun !! - die gibt es bei original schwarzen rückleuchten auch nicht !!! ... Dazu gibt es ja extra rückstrahler die gesondert angebracht werden müssen ... Das steht so in jeder ABE von schwarzen ,tüv genehmigten rückleuchten !! ... Es hat was mit der helligkeit der lampen an sich zu tun !! Teilschuld bekommen man , ist richtig. gruß
Du kommst vom Thema ab. Wir sprechen von "lasierten" und nicht von "schwarzen" Rückleuchten. Sekundär hat es sicherlich auch etwas mit der Leuchtkraft zu tun. Hatte ich nicht erwähnt, weil ich den Rahmen nicht sprengen wollte und dies nicht Teil der Eingangsfrage war. Sie bezog sich lediglich auf lasierte Rückleuchten. Deswegen die Rülis im Fachhandel kaufen, dort sollte man auf der sicheren Seite sein.

Editiert von Maddin am 12.09.2009, 17:28:21
Nachricht oldcorsa (42)

12.09.2009 17:09 Zitieren
Ich kenne das auch nur so das in orgienalen SCHWARZEN RÜCKLEUCHTEN kein Rückstraler drin ist. den muß man sich dann an die heckschürtze kleben.Sieht zwar scheiße aus ,ist aber so...SOWEIT ich das kenne.Bei den Autos bis 90-95 bei neuerren kein plan!!
Nachricht BadHirsch (38)

12.09.2009 18:45 Zitieren
MADDIN ... ich habe lediglich darauf hingewiesen ,das deine aussage falsch ist !! und dann erklärt warum es ist und wie es richtig ist ... Und das hat meiner meinung nach was mit dem Thema zu tun ! Fakt ist und bleibt, es hat nichts mit dem nicht sichtbaren reflektor bei lasierten/lackierten rückleuchten zu tun,sondern mit der leuchtkraft !!! ... kurzgesagt PRIMÄR hat es mit der Leuchtkraft zu tun !! Der reflektor ist da überhaupt noch garnicht relevant.

Editiert von BadHirsch am 12.09.2009, 18:53:28
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Nachricht Maddin (124)

12.09.2009 20:27 Zitieren
Ich denk, wir reden ein bissl aneinander vorbei. Ich habe mich lediglich expliziet auf die Eingangsfrage bezogen. Und wenn man Rücklichter lasiert, dann ist primär die Reflektorstrahlung weg (und somit erstmal nicht zulässig). Die Leuchtkraft der Birnen kommt aber noch durch. Die Frage ist, ob sie noch ausreichend ist. Dieses wird durch einen Sachverständigen geklärt, wir beide können dieses sicher nicht beurteilen. Und Rückstrahler sind zwingend vorgeschrieben (§53 Abs.4 + Abs.5 StVZO), genauso wie eine ausreichende Beleuchtung. Ist nun müßig darüber zu streiten... Wer war eigentlich als erstes da....das Ei oder das Huhn ?! In diesem Sinne Maddin

Editiert von Maddin am 12.09.2009, 20:58:29
Nachricht t0m3kk (37)

12.09.2009 20:56 Zitieren
Ich schlag mal einfach so vor lass dir einfach nen hella kit für die rückleuchten schenken lackier die rückleuchtengläser in deiner autofarbe bau dir das kit in die gläser lass das beim tüv abnehmen und fertig sieht geiler aus und kannste dir die einzelnen leuchten so setzen wie du willst.
Nachricht BadHirsch (38)

12.09.2009 21:35 Zitieren
Scheinbar reden wir aneinander vorbei ... denn die rückstrahler sind total nebensächlich !!! - frag mal beim tüv nach ,die werden dir das da auch sagen ,das es überhaupt nicht um diese dummen reflektoren geht .... wenn keine reflektoren an den rückleuchten vorhanden sind müssen extern welche dran gebaut werden !! ... frag beim tüv nach ...ich hab mich oft genug mit leuten von tüv über sowas unterhalten !!! ich weiss wovon ich rede ...
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