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Thema: Suche nen Leih-Anhänger zum Autotransport...DRINGEND!!
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Nachricht Fiffi (40)

04.04.2010 14:59:
Mahlzeit Leute! Mein Bruder muss die nächsten Tage seinen 2-Liter-Corsa vom Hof seines ehemaligen Arbeitgebers schaffen. Der Wagen ist zwar fahrbereit, hat allerdings keine Zulassung. Überführungskennzeichen wird der alte Arbeitgeber nicht rausrücken und Überführungskennzeichen sind für nur eine Fahrtstrecke zu teuer. Daher wollte ich mal nachfragen, ob hier jemand einen Autotransporthänger hat oder besser noch ein ganzes Gespann. Der 2-Liter-Corsa muss ca. 5 Kilometer innerhalb Bochum in die Garage meines Bruders geschafft werden, das ist alles. Wäre ganz super, wenn mir jemand diesen kleinen Gefallen tun würde. MfG Fiffi
Nicht das Auto ist entscheidend, sondern das, was du daraus machst!
Nachricht (n.a.)

04.04.2010 15:22 Zitieren
such dir doch jemanden der nen LKW schein hat .. dann stange dran und es gilt als gespann.. und dann darfste den auch ziehen ..
Nachricht BadHirsch (38)

04.04.2010 15:25 Zitieren
CrashKid schrieb am 04.04.2010, 15:22:27:
Zitat:
such dir doch jemanden der nen LKW schein hat .. dann stange dran und es gilt als gespann.. und dann darfste den auch ziehen ..
ohne straßenzulassung ? .... ich mein du darfst keinen wagen ziehen/schleppen ,der abgemeldet ist ...auch nicht mit stange.... da der wagen ja keinen versicherungsschutz hat .... oder ?? ....

Editiert von BadHirsch am 04.04.2010, 15:26:39
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht (n.a.)

04.04.2010 15:30 Zitieren
BadHirsch schrieb am 04.04.2010, 15:25:43:
Zitat:
ohne straßenzulassung ? .... ich mein du darfst keinen wagen ziehen/schleppen ,der abgemeldet ist ...auch nicht mit stange.... da der wagen ja keinen versicherungsschutz hat .... oder ?? .... Editiert von BadHirsch am 04.04.2010, 15:26:39
ich hab extra gerade nen LKW fahrer gefragt der hat das auch schon öfter gemacht .. gilt dann als zugmaschiene stange dran .. und gut .. abe rnur mit stange geht das . und nur mit dem grossen LKW schein .. C/CE
Nachricht Windtalker (35)

04.04.2010 15:30 Zitieren
BadHirsch schrieb am 04.04.2010, 15:25:43:
Zitat:
ohne straßenzulassung ? .... ich mein du darfst keinen wagen ziehen/schleppen ,der abgemeldet ist ...auch nicht mit stange.... da der wagen ja keinen versicherungsschutz hat .... oder ?? .... Editiert von BadHirsch am 04.04.2010, 15:26:39
Hab ich mit meinem Corsa damals auch gemacht.. haben den mit Stange nur n paar hundert meter weitergezogen.. gab kein Proplem mit den Ordnungshütern
Nachricht Fiffi (40)

04.04.2010 15:32 Zitieren
Leider kenne ich niemanden, der nen großen LKW-Schein hat und ne Abschleppstange haben wir auch nicht. Von daher wäre so ein Anhänger um einiges besser, aber vielleicht findet sich hier ja noch jemand.
Nicht das Auto ist entscheidend, sondern das, was du daraus machst!
Nachricht (n.a.)

04.04.2010 15:34 Zitieren
Fiffi schrieb am 04.04.2010, 15:32:07:
Zitat:
Leider kenne ich niemanden, der nen großen LKW-Schein hat und ne Abschleppstange haben wir auch nicht. Von daher wäre so ein Anhänger um einiges besser, aber vielleicht findet sich hier ja noch jemand.
das natürlich blöd. in castrop kann man sich bei nem verleih einen leihen ist nicht so teuer,.. wenn du magst geb ich dir die nummer.. aber castrop ist halt etwas von bochum weg ..
Nachricht Fiffi (40)

04.04.2010 15:36 Zitieren
CrashKid schrieb am 04.04.2010, 15:34:02:
Zitat:
das natürlich blöd. in castrop kann man sich bei nem verleih einen leihen ist nicht so teuer,.. wenn du magst geb ich dir die nummer.. aber castrop ist halt etwas von bochum weg ..
Für lau wäre natürlich immer noch am besten - ich hab die stille Hoffnung, dass es auch in hoffnungslosen Zeiten noch den barmherzigen Samariter gibt, der einem ausnahmsweise mal aus Nächstenliebe hilft Aber wenn du die Adresse und Rufnummer hast, würde mir das eventuell weiterhelfen. Wäre halt nur ne Notlösung.
Nicht das Auto ist entscheidend, sondern das, was du daraus machst!
Nachricht BadHirsch (38)

04.04.2010 15:37 Zitieren
Mhh hätte ich nicht gedacht ,dass das geht... ... aber bochum - castrop ist auch nicht sooo weit ...
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht (n.a.)

04.04.2010 15:44 Zitieren
Fiffi schrieb am 04.04.2010, 15:36:12:
Zitat:
Für lau wäre natürlich immer noch am besten - ich hab die stille Hoffnung, dass es auch in hoffnungslosen Zeiten noch den barmherzigen Samariter gibt, der einem ausnahmsweise mal aus Nächstenliebe hilft Aber wenn du die Adresse und Rufnummer hast, würde mir das eventuell weiterhelfen. Wäre halt nur ne Notlösung.
schick ich dir per PM .. dann hast du sie .. machen gute preise ..und naja samariter hmm dann viel erfolg..
Nachricht Tino85 (38)

04.04.2010 16:47 Zitieren
Hi! ich habe eine Anhängervermietung,würde dir den hänger kostenlos zur verfügung stellen.hast du jemanden der den ziehen kann? Hab leider selber keine kupplung dran und das auto von meinem dad is auch immer so ne sache.Bei interesse schreib mich einfach an sollte ja nicht alt zulange dauern mit dem abholen deines Autos.Anhänger stehen in hattingen und in Bochum,7min von d6w weg.
Nachricht Nexxus (41)

04.04.2010 22:46 Zitieren
CrashKid schrieb am 04.04.2010, 15:30:28:
Zitat:
ich hab extra gerade nen LKW fahrer gefragt der hat das auch schon öfter gemacht .. gilt dann als zugmaschiene stange dran .. und gut .. abe rnur mit stange geht das . und nur mit dem grossen LKW schein .. C/CE
Mit klasse D/D1 gehts auch, soweit ich aber weiß, müssen BEIDE Schlepper und geschleppter die großen scheine haben und SchleppSTANGE natürlich Kollege C/CE und meiner einer D/D1 haben so schon zig kilometer geschleppt
Nachricht G-exclusiv (n.a.)

05.04.2010 01:48 Zitieren
Also mal an alle die ihre abgemeldeten fahrzeuge mit seil oder stange schleppen es ist grundsätzlich verboten ein nicht zugelassenes fahrzeug egal welcher art und egal wie zu schleppen denn beide fahrzeuge die ich bewege also auch das geschleppte unterliegen der deutschen versicherungspflicht für kraftfahrzeuge also auch ein anhänger bzw ein fahrzeug das sich im schlepp befindet nun das zu dem mit der stange es ist für den fahrer des ziehenden fahrzeugs erforderlich das er die fahrerlaubnis klasse ce oder alt 2 besitzt anhängerverordnung starre verbindung zwischen zwei fahrzeugen wovon das gezogene fahrzeug dessen achsen mehr als ein meter auseinander liegen der gezogene braucht nur klasse b oder alt 3 abschliessend leih dir lieber nen hänger erspart dir geld und ne saftige anzeige 100 mal gehts gut aber beim nächsten mal kann es schief gehen
Bin daaaa wer noch
Nachricht (n.a.)

05.04.2010 05:47 Zitieren
derbyspapa schrieb am 05.04.2010, 01:48:06:
Zitat:
Also mal an alle die ihre abgemeldeten fahrzeuge mit seil oder stange schleppen es ist grundsätzlich verboten ein nicht zugelassenes fahrzeug egal welcher art und egal wie zu schleppen denn beide fahrzeuge die ich bewege also auch das geschleppte unterliegen der deutschen versicherungspflicht für kraftfahrzeuge also auch ein anhänger bzw ein fahrzeug das sich im schlepp befindet nun das zu dem mit der stange es ist für den fahrer des ziehenden fahrzeugs erforderlich das er die fahrerlaubnis klasse ce oder alt 2 besitzt anhängerverordnung starre verbindung zwischen zwei fahrzeugen wovon das gezogene fahrzeug dessen achsen mehr als ein meter auseinander liegen der gezogene braucht nur klasse b oder alt 3 abschliessend leih dir lieber nen hänger erspart dir geld und ne saftige anzeige 100 mal gehts gut aber beim nächsten mal kann es schief gehen
dan darf das aber auch so nicht in der fahrschule komuniziert werden wenn man es ja dann doch nciht darf


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