Community
Forum
Galerien
Videos
Showroom
Gruppen
Clubs
Termine
Voting
Links
Teilemarkt
Magazin

Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: Aktuell: Neuregelung zur Winterreifenpflicht tritt in Kraft
1
Nachricht Deathers (37)

12.12.2010 19:33:

Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen Autofahrern geführt. Nun tritt die neue Neuregelung am 04.12.2010 offiziell in Kraft.

Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober verständigt.

Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.


Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
M+S Reifen SymbolIm Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.

Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.


Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?
Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die  Bezeichnung befindet sich auf dem Reifenprofil). Die Bezeichnung gibt an , dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).


Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.


Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.


Kontrolliert die Polizei die Bereifung?
Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.


Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?
Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.


Auch auf die Profiltiefe achten
Nicht nur auf die geeigentet Bereifung ist zu achten.
Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimeter Profiltiefe. Kleiner Tipp: Stecken Sie eine 2-Euro-Münze ins Profil. Der silberne Rand sollte dabei verdeckt sein. Dann ist ihr Reifenprofil noch ausreichend.


Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.


Warum ist die Neuregelung nötig?
Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung "geeignete Bereifung" verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.

Nötig geworden ist die Neuregelung, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu schwammig und somit verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu vage.

Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein und pünktlich zum Winterbeginn für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit sorgen, so Ramsauer.

Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gab, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.

In Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) hieß es bislang:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“



Sicherheit durch Winterreifen
Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer.

Der Rat für alle Autofahrer lautet daher:
Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein möchte, der sollte unbedingt auf Winterreifen umrüsten.

Weitere Infos zum Thema Bußgelder erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.

 

(C) http://www.warum-winterreifen.de/winterreifenpflicht/rechtslage-winterreifenpflicht/index.php


http://www.youtube.com/watch?v=i21RDXca0ZU&feature=youtu.be
Nachricht Schwelmer (38)

14.12.2010 22:36 Zitieren
Ist doch eigentlich wie vorher nur anders und deutlicher ausgedrückt nur die strafen sind noch deutlich zu niedrig dafür was leute mit nicht angepasster bereifung für schäden und chaos auslösen!!! Von oktober bis ostern winterreifen vor zu schreiben ist eh totaler quatsch für leute mit zweitwagen denn wenn schönes wetter ist und mehr als 7 grad brauch man keine winterreifen und für ein sommer und schönwetter auto werde ich nicht extra winterreifen kaufen wollen...

Zuletzt editiert am 14.12.2010 22:42
\"Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere.\" Colin Chapman
Nachricht BadHirsch (38)

14.12.2010 22:49 Zitieren

Hieß es nicht früher "ausreichende gummierung" ?? .. das war doch bissl arg schwammig ... in meinem 1. sommer weiss ich noch genau ,das ich die gummierung von meinen opel corsa a SOMMERREIFEN ausreichend fand um durch den winter zu kommen ... kam ich auch ...ohne schäden ^^ ... :D ...

 

find es wirklich besser wenn das deutlich da steht und vorallem ,nochmal deutlich in den nachrichten bekannt gegeben wird ,was auchfür strafen auf einen warten etc .... damit die leute vllt. mal wach werden ...


Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht Schwelmer (38)

14.12.2010 23:04 Zitieren
Dann haben die fahrschulen wohl einigen vergessen den begriff ausreichende bereifung zu erklären... Für mich war eigentlich klar was sommer und winterreifen unterscheidet und nicht nur das die anders heißen... Alle regen sich auf warum in deutschland alles so genau festgelegt ist wie es gemacht werden muss und kaum fintet man eine nicht so genau geregelte sache und schon wird es geändert. Aber ich glaube die leute brauchen wirklich genaue regeln und anweisungen um selber weniger nachdenken zu müssen^^
\"Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere.\" Colin Chapman
Nachricht Deathers (37)

15.12.2010 11:10 Zitieren

jaa denken.. da sommer so die sache bei einigen^^

 

manche würden ja auch los rennen wenne sagts geh in wsld zum kabelnbaum...


http://www.youtube.com/watch?v=i21RDXca0ZU&feature=youtu.be


1
Dieses Thema wurde 5729 mal gelesen