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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: In Gutachten sich gegenseitig aufhebende Auflagen
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23.03.2011 14:05:

Waren heute beim KÜS wegen eintragungen von Federn, Felgen und Spurplatten. Leider war es ein Satz mit X
begründung:
Im Gutachten der Felgen ist die Auflage das die Federwegsbegrenzer nicht geändert werden dürfen. Im Gutachten der Wolf Federn steht drin das ANDERE Ford Federwegsbegrenzer verbaut werden müssen..
ist doch irgendwie schwachsinnig oder?

wat nu.. kennt jamenden nen Prüfer der nicht so kleinlich ist?


23.03.2011 16:16 Zitieren

kennt jemand nen prüfer der nicht so kleinlich ist?


Nachricht (n.a.)

23.03.2011 23:07 Zitieren

Auf jeden fall mal woanders versuchen, am besten bei TÜV oder Dekra. Mit den Korinthenkackern von KÜS hatte ich bislang auch nur Ärger. Bestes Beispiel: Wollte meine Frontschürze eintragen lassen, hatte auch Teilegutachten nach § 19 StVZO, haben die aber abgelehnt mit der Begründung. "Nee das ist ja vom TÜV Österreich da wurden jetzt einige Gutachten zurückgezogen da tragen wir jetzt gar nix mehr ein. " Das nun aber genau dieses Gutachten dazugehörte konnte er gar nicht nachweisen??




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