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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: schroth gurte. hilfe
Nachricht DOOM (56)

05.01.2009 20:31 Zitieren
Mit der ABE müsste es reichen !
Nachricht (n.a.)

05.01.2009 20:31 Zitieren
Hi. Und soweit ich weiß darf die ABE nicht alt sein. Glaube max. 5 Jahre?
Nachricht Pipolo (42)

05.01.2009 21:19 Zitieren
Seit wann gibt es ein Haltbarkeitsdatum bei Auto teilen ? bei Lebensmittel ok aber nicht bei Autoteile mit abe....ok nehmen wir mal ein Beispiel........ein Kunde kauft sich mal nen Teil z.B jetzt die Schrothgurte lagen aber 5-6 Jahre im Regal....*GGG* nein ABE´s laufen nur ab wenn man die Bestimmungen nicht einhält wie Sportlenkrad und fahrwerk als Kombi eingetragen werden muss.
Nachricht (n.a.)

05.01.2009 23:24 Zitieren
naja, nicht so direkt "ablaufen". Hatte das Problem mal mit ner Eintragung meiner Schroth-Gurte vor zig Jahren am Kadett GSI. Der Prüfer wollte die nicht eintragen und verwies mich auf einen Text in dem ABE-Büchlein der Gurte, da stand was von wegen Datum.....Vielleicht hatte er auch keinen Bock die Dinger einzutragen... Hatte alle Original-Gurte entfernt und Vollschalen drin. Vielleicht deswegen? @Nescha: So wie du es vor hast stelle ich mir unproblematisch vor.

Editiert von NikasMagicBlue am 05.01.2009, 23:27:46
Nachricht Stefan6980 (43)

06.01.2009 00:00 Zitieren
und wenn er die abe hat mus ehr nach gucken ob sie für sein auto sind. in der abe von den könig sitzen steht mein auto auch nicht drenne. darum muste ich sie eintragen lassen. habe das dann mit den schroth gurten gemacht.
Nachricht chriskoch (43)

13.01.2009 17:03 Zitieren
da ist auf jeden fall en abe notwendig außerdem wird der der tüv bei der nächsten hu die hinteren sitzplätze austragen wen die noch im schein stehen wen du das glück hast eienn der weniger postpolobaureihen zu ahben dann steht bei dir im schein 2/5sitzer damit kommste durch wen nur 5 sitze drin steht mußte das ändern lassen


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