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Steinschlag: Wichtig Tipps


Steinschlag: Wichtig Tipps

26.07.2021 09:54 von Nachricht MotorScene (40)
Schnell ist es passiert, dass ein kleiner Stein auf der Straße für einen hohen Schaden sorgt. Nicht umsonst ist der Steinschlag unter Autofahrern so gefürchtet, denn er ist die häufigste Ursache, warum der Fachmann an den Glasschaden ranmuss. Ein Blick auf die Versicherungswirtschaft unterstreicht dieses. Der GDV, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gibt an, dass fast drei von vier Kaskoschäden auf den Glasbruch zurückzuführen sind. Insofern stellt sich die Frage für den Betroffenen: Was ist zu tun, wenn die Windschutzscheibe durch einen Stein beschädigt wurde?

Wer bezahlt?

Zuerst einmal ist es wichtig, einen Fachmann zur Überprüfung des Schadens zu kontaktieren. Denn gerade bei einem Steinschlag kann ein Verzögern dazu führen, das sich die Stelle, an der die Scheibe beschädigt ist, ausweitet. Es braucht also den zuverlässigen Autoservice, der darüber hinaus eine hervorragende Qualität liefert. Der Preis muss zudem ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. Ein unabhängiger Spezialist für diverse Marken findet sich unter www.autoservice-frost.de. Denn im Zweifelsfall sollte einer Autowerkstatt vertraut werden, die nicht einzig mit dem Service, sondern ebenfalls mit der Erfahrung punkten kann.

Tritt ein Steinschlag ein und eine Scheibe am Fahrzeug ist lädiert, stellt sich jedoch erst einmal die Frage, wer für die Kosten aufkommt? Die Antwort hierauf ist vom individuellen Versicherungsschutz abhängig. So sieht es für Autobesitzer, die ihr Gefährt lediglich haftpflichtversichert haben, schlecht aus. Denn für Steinschlag-Schäden kommt der Versicherer in diesem Fall nicht auf. Somit bleiben die Kosten erst einmal am Besitzer selbst hängen. Einzige Ausnahme: Wenn dem für den Steinschlag verantwortlichen Fahrer eines anderen Autos nachgewiesen werden könnte, dass dieser grob fahrlässig gefahren ist, könnte ein Schadensersatz von diesem gefordert werden. Doch das kann sich als schwierig erweisen, insbesondere wenn der nicht alles von sich preisgeben mag und weiterfährt.

Die Vollkasko- als auch die Teilkasko-Versicherung übernehmen den Schaden bei einem Steinschlag jedoch im Regelfall ohne Probleme. Allerdings gibt es auch hier eine Besonderheit. Denn in beiden Fällen besteht der Versicherungsschutz für die Windschutzscheibe als auch für die Seiten- und Heckscheiben. Ebenfalls von der Versicherung abgedeckt sind Scheinwerfer und Rücklichter sowie Schiebedach und Panoramadach.

Viele Autofahrer scheuen sich jedoch davor, einen durch einen Steinschlag verursachten Schaden der Kfz-Versicherung zu melden. Schließlich ist die Sorge groß, dass mit der Übernahme der Kosten für die Reparatur durch den Experten die Schadenfreiheitsklasse steigt. Dies ist jedoch üblicherweise nicht der Fall, weder bei der Teilkasko noch bei der Vollkasko. Auch eine Selbstbeteiligung muss bei einem einfachen Steinschlag in der Windschutzscheibe nicht gefürchtet werden, da die Kosten hierfür im zweistelligen Bereich angesiedelt sind.

Ist der Schaden allerdings größer und müssen ganze Scheiben ausgetauscht werden, muss der Versicherte erst einmal mit dem vereinbarten Selbstbehalt in Leistung gehen. Was im Anschluss übrig bleibt, wird dann von der Teilkasko-Versicherung bezahlt. Gleiches gilt im Übrigen für die Vollkasko-Versicherung. Schließlich ist der Leistungsumfang des Glasschadens versicherungstechnisch in der Teilkasko versichert. Somit richtet sich ebenfalls bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen der zu zahlende Betrag nach der Selbstbeteiligung, die mit dem Vertrag vereinbart wurde.

Eine Möglichkeit, die Selbstbeteiligung zu Umgehen gibt es ebenfalls: Erklärt sich der Versicherer mit einer Reparatur anstatt eines Austauschs einverstanden und kann der Fachmann die Scheibe wiederherstellen, erlässt der Versicherungsträger die Selbstbeteiligung meist. Der Grund hierfür ist, dass die Reparatur günstiger als der Austausch ist.

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